Aktuelle Informationenzum Umgang mit dem Coronavirus (COVID-19) Zuletzt aktualisiert: 30.01.2022 | ![]() |
Benötigen wir einen negativen Coronatest bei Anreise?
Nein. Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind gem. der aktuell gültigen 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz von der Testpflicht befreit. Ein Negativtest bei Anreise ist somit nicht erforderlich.
Sind während unseres Aufenthalts regelmäßige (z. B. nach 24 oder 48 Stunden) Negativtestungen erforderlich?
Nein. Für die Beherbung in einer unserer Ferienwohnungen ist gem. aktuell gültiger Verordnung keine regelmäßige Negativtestung während des Aufenthalts erforderlich.
Wo können wir uns vor Ort auf das Coronavirus testen lassen (z. B. für den Erhalt einer Negativbescheinigung)?
Hier finden Sie eine aktuelle Liste der offiziellen Teststellen im Landkreis-Cochem-Zell.
Wo finden wir die aktuell vor Ort gültigen Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus?
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (z. B. Fallzahlen, Teststellen, Fragen und Antworten) finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamts des Landkreises Cochem-Zell sowie beim Land Rheinland-Pfalz.
Welche Corona-Regeln gelten innerhalb des Gästehauses? Worauf müssen wir achten?
![]() | ![]() | ![]() |
Abstand Bitte wahren Sie mind. 1,5m | Hände desinfizieren Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Gästehauses. Desinfektionsspender finden Sie im Eingangsbereich. | Mundschutz tragen Bitte tragen Sie im gesamten Haus außerhalb Ihrer Ferienwohnung einen Mundschutz |
![]() | ![]() | ![]() |
Hust- u. Niesetikette beachten Beim Husten oder Niesen bitte Armbeuge vor Mund und Nase halten und von anderen Personen abwenden. | Regelmäßig Hände waschen Waschen Sie regelmäßig für mind. | Aufs Händeschütteln verzichten Schenken Sie sich und uns lieber ein Lächeln - auch hinter der Maske. |